Um Ihnen Nachfragen, Unsicherheiten und Enttäuschungen zu ersparen, wenn wir doch mal einen Beitrag für unser Amtsblatt zurückweisen müssen, weil er entweder den technischen Anforderungen nicht entspricht oder die Kapazität in dem entsprechenden Amtsblatt nicht verfügbar ist oder auch unzulässige Inhalte dabei sind, führen wir nachfolgend noch einmal die Anforderungen an die Lieferung von Beiträgen auf:
Das Amtsblatt ist das durch Satzung bestimmte amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Diera-Zehren und dient der Information der Bevölkerung. Es ist nicht Teil der Meinungspresse; daher sind Leserbriefe nicht zum Abdruck geeignet.
Im Amtsblatt werden u.a. veröffentlicht:
- öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen und sonstige Informationen der Gemeinde Diera-Zehren und ihrer Einrichtungen
- Bekanntmachungen und Pressemitteilungen anderer öffentlicher Behörden und Stellen mit Zuständigkeitsbezug nach Diera-Zehren
- Berichte, Veranstaltungshinweise und sonstige Informationen der örtlichen Kindertageseinrichtungen und Schule
- Berichte, Veranstaltungshinweise und sonstige Nachrichten der örtlichen Kirchen, örtlichen Vereine und vereinsähnlichen Organisationen mit nicht erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung
- sonstige Mitteilungen von allgemeinem Interesse
Ausgeschlossen von der Aufnahme in das Amtsblatt sind Artikel, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die Interessen der Gemeinde verstoßen oder kommerzieller Art sind. Ebenso werden keine Artikel von Parteien, Wählervereinigungen, politisch aktiven Organisationen und Vereinen sowie von Gemeinderatsfraktionen im Amtsblatt veröffentlicht. Alle eingereichten Artikel müssen einen örtlichen Bezug haben, knapp und sachlich gefasst sein. Artikel können durch die Redaktion gekürzt oder bearbeitet werden.