Info

Aktuelle Information zum Breitbandausbau

Breitbandausbau teilweise unter Vollsperrung.

Weiter Informationen

Bekanntmachungen

Öffentlicher Hinweis vom Landkreis Meißen

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Dem Landratsamt Meißen liegt ein Kaufvertragsentwurf über die Veräußerung der nachstehenden…

Info

INFORMATION ZUM BÜRGERGELD

Bürgergeld, jetzt auch online beantragen.

Ab dem 01.05.2023 ist es möglich, beim kommunalen Jobcenter des Landkreises Meißen den Antrag auf…

Info

Informationen zum Breitbandausbau

07.03.2023:
Zur Bürger-Infoveranstaltung vom 01.03.2023 finden Sie hier die Präsentation - Ablauf-Ausbau in der Gemeinde.

23.01.2023:
Die…

Info

Informationen zur Grundsteuerreform

UPDATE vom 15.05.2023

Bitte beachten Sie den Hinweis der sächsischen Finanzämter vom 15. Mai 2023

Sehr geehrte Grundstücksbesitzer,

wir weisen Sie…

Bekanntmachungen

Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge (RL phWEV/2021)

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat eine Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur…

Bekanntmachungen

ERGÄNZUNGSSATZUNGSSATZUNG NIEDERLOMMATZSCH

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Ergänzungssatzung

Bekanntmachungen

Ergänzungssatzung Niederlommatzsch

öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs

Bekanntmachungen

ENDLAGERSUCHE FÜR HOCHRADIOAKTIVE ABFÄLLE

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung informiert:

Info

1. Änderung der Abwassersatzung

Sehr geehrte Grundstücksbesitzer,

seit 01.04.2021 gilt eine neue Abwassersatzung.Die Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Satzung zur 1.…

Info

Information Bautenstand Baumaßnahmen

Die aktuellen Informationen zu "Bautenstand Baumaßnahmen" finden Sie in dieser Übersicht.

Bekanntmachungen

Tierbestandsmeldung

Sehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und…

Grundstücke

Verkauf Kegelbahn (Miteigentum)

Verkaufsgegenstand: Gewerberäume
Nutzungsfläche: ca. 200 m² (Teil einer Eigentümergemeinschaft)
Lage:OT Niederlommatzsch in 01665 Diera-Zehren,…

Bekanntmachungen

Änderung des Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG)

Öffentlicher Hinweis: Änderung des Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) vom 20.08.2019 ist am 13.12.2019 in Kraft getreten -  Fassung vom 01.01.2020

Bekanntmachungen

Geänderter Planentwurf (2. Fassung) zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Am Sand"

Öffentliche Bekanntmachung

(§ 4 Bekanntmachungssatzung - Diera-Zehren nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB))
Geänderter Planentwurf (2. Fassung) zum…

| Geänderter Planentwurf (2. Fassung) zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Am Sand"

Öffentliche Bekanntmachung

(§ 4 Bekanntmachungssatzung - Diera-Zehren nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB))
Geänderter Planentwurf (2. Fassung) zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz, Gemeinde Diera-Zehren
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren hat in seiner Sitzung am 20.04.2020 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz in der Fassung vom 02.03.2020 mit Beschluss Nr. 29-04-2020 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Die Fläche schließt sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Nieschütz an. Die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt mit insgesamt ca. 700 m² deutlich unter 10.000 m². Der geänderte Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz wird daher im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen). § 13a BauGB gilt daher entsprechend.
Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend.

Ziel der Änderung des Entwurfs zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Am Sand" Nieschütz ist die planungsrechtliche Sicherung für Wohnbebauung für Teile der Flurstücke 177 und 178 Gemarkung Nieschütz.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz in der Fassung vom 02.03.2020 wird einschließlich Planzeichnung, Textteil und Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar 

von Montag, dem 25.05.2020 bis einschließlich Dienstag, den 30.06.2020

in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, Am Göhrischblick 1, OT Nieschütz, 01665 Diera-Zehren wie folgt:

Montag          von   8.00 bis 12.00 Uhr     und     von 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag       von   8.00 bis 12.00 Uhr     und     von 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch        von   8.00 bis 12.00 Uhr     und     von 13.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag  von   8.00 bis 12.00 Uhr     und     von 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag           von   8.00 bis 12.00 Uhr

Zusätzlich sind die Planunterlagen wie folgt abrufbar:

 

Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt.

 

Diera-Zehren, den 07.05.2020                             Siegel                                     

 

Balk

Bürgermeisterin


Unterlagen:

 

| Änderung des Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG)

Öffentlicher Hinweis: Änderung des Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) vom 20.08.2019 ist am 13.12.2019 in Kraft getreten -  Fassung vom 01.01.2020

Mit Inkrafttreten des neugefassten Sächsischen Straßengesetzes zum 13.12.2019 weisen wir auf eine wesentliche Neuerung, die Neufassung des § 54 SächsStrG zu Bestands-verzeichnissen, hin.

Darin heißt es in § 54 Absatz 3:

"Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 31.12.2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße. Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Straße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat, hat dies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen. Die Gemeinden haben auf die Sätze 1 und 2 bis zum 30. Juni 2020 öffentlich hinzuweisen. Die Gemeinde soll in den Fällen des Satzes 2 innerhalb eines Jahres eine schriftliche Entscheidung über die Eintragung treffen. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 oder nach Abschluss des Verfahrens nach Satz 4 ist die Eintragung in das Bestandsverzeichnis nur nach erfolgter Widmung gemäß § 6 zulässig.“

Auskünfte zum Bestandsverzeichnis und zu Gesetzesvorlagen erhalten Sie auf persönliche Nachfrage zu unseren Geschäftszeiten im Bauamt oder auf Anfrage per E-Mail bauamt@diera-zehren.de oder Telefon: Bauverwaltung: 035267/556-50 (Bauverwaltung Amtsleiterin, Frau Dietrich) oder -52 (Bauverwaltung, SB Frau Kögler).

Diera-Zehren, 15.05.2020

Carola Balk, Bürgermeisterin

| Verkauf Kegelbahn (Miteigentum)

Verkaufsgegenstand: Gewerberäume
Nutzungsfläche: ca. 200 m² (Teil einer Eigentümergemeinschaft)
Lage:OT Niederlommatzsch in 01665 Diera-Zehren, Hirschsteiner Weg 1,elbnah

Nachfragen richten Sie bitte an gemeinde@diera-zehren.de bzw. an folgende Adresse:

Gemeindeverwaltung Diera-Zehren
OT Nieschütz
Am Göhrischblick 1
01665 Diera-Zehren

Telefon: 035267 / 55 630.

| Tierbestandsmeldung

Sehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Hier finden Sie die amtliche Bekanntmachung als PDF-Dokument zum Download.

| Information Bautenstand Baumaßnahmen

Die aktuellen Informationen zu "Bautenstand Baumaßnahmen" finden Sie in dieser Übersicht.

| 1. Änderung der Abwassersatzung

Sehr geehrte Grundstücksbesitzer,

seit 01.04.2021 gilt eine neue Abwassersatzung.Die Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Satzung zur 1. Änderung der Abwassersatzung, welche hier als PDF-Dokument zum Downloaden bereitsteht.

| ENDLAGERSUCHE FÜR HOCHRADIOAKTIVE ABFÄLLE

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung informiert:

| Ergänzungssatzung Niederlommatzsch

öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren hat in seiner Sitzung am 25.05.2021 den Entwurf der Ergänzungsfassung Niederlommatzsch für die Flurstücke 90/18; 90/19; 90/31; 90/29; Teile v. 90/20; 90/21; 90/28 Gemarkung Niederlommatzsch der Gemeinde Diera-Zehren in der Fassung vom 20.04.2021 mit Beschluss-Nr. 68-05/2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Folgende PDF-Dateien liegen hierzu vor:

| ERGÄNZUNGSSATZUNGSSATZUNG NIEDERLOMMATZSCH

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren  hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.2021 die Ergänzungssatzung „Niederlommatzsch für die Flurstücke 90/18; 90/19; 90/31; 90/29; Teile von 90/20; 90/21; 90/28 Gemarkung Niederlommatzsch“ in der Fassung vom 10.August 2021 mit redaktionellen Änderungen vom 06.09.2021 mit Beschluss – Nr. 98-09/2021 als Satzung beschlossen.

In der folgenden PDF sind dazu enthalten:

● ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG / ● SATZUNGSTEXT / ● BEGRÜNDUNG / ● LAGEPLAN

| Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge (RL phWEV/2021)

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat eine Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge, RL pHWEV/2021) beschlossen. Die Richtlinie tritt am 02.11.2021 in Kraft.

Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge (RL phWEV/2021) -> Link

 

| Informationen zur Grundsteuerreform

UPDATE vom 15.05.2023

Bitte beachten Sie den Hinweis der sächsischen Finanzämter vom 15. Mai 2023

Sehr geehrte Grundstücksbesitzer,

wir weisen Sie darauf hin, dass es eine Grundsteuerreform gegeben hat. Diese setzt die bisherige Bemessung der Grundsteuer zum 31.12.2024 außer Kraft. Wie die Grundsteuer ab 2025 berechnet wird, können Sie hier auf dem „Informationsblatt zur Grundsteuerreform“ entnehmen, welches als PDF-Dokument zum Download bereitsteht.

Informationen zum Ablauf der Grundsteuerreform und der von Ihnen abzugebenden Steuererklärung finden Sie hier auf dem "Informationsblatt zum Ablauf der Grundsteuerreform".

Bei Fragen zur Grundsteuerreform können Sie sich gern an das Finanzamt Meißen wenden:

  • Telefon:  +49 3521 718-1100 (Hotline Grundsteuer)
  • Oder persönlich zu den Grundsteuer-Vor-Ort Sprechstunden
    •  Dienstag:      15:00 - 18:00 Uhr
    •  Donnerstag:  09:00 - 12:00 Uhr

Im Finanzamt Meißen, Heinrich-Heine-Straße 23, 01662 Meißen

weitere wichtige Links:

| Informationen zum Breitbandausbau

07.03.2023:
Zur Bürger-Infoveranstaltung vom 01.03.2023 finden Sie hier die Präsentation - Ablauf-Ausbau in der Gemeinde.

23.01.2023:
Die SachsenEnergie wird in folgenden Informationsveranstaltungen über den konkreten Ablauf des Breitbandausbaus informieren:

01.03.2023, 18.30 Uhr in der Feuerwehr Diera
Geltungsbereich - rechtselbische Ortsteile

28.03.2022, 18.30 Uhr in der Elbklause Niederlommatzsch
Geltungsbereich - linkselbische Ortsteile

In Abstimmung mit der SachsenEnergie sind alle Interessierten herzlich eingeladen.

C. Balk
Bürgermeisterin

| INFORMATION ZUM BÜRGERGELD

Bürgergeld, jetzt auch online beantragen.

Ab dem 01.05.2023 ist es möglich, beim kommunalen Jobcenter des Landkreises Meißen den Antrag auf Bürgergeld online zu stellen.

Mehr Informationen

| Öffentlicher Hinweis vom Landkreis Meißen

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Dem Landratsamt Meißen liegt ein Kaufvertragsentwurf über die Veräußerung der nachstehenden Grundstücke zur Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vor.

In der folgenden PDF sind dazu enthalten:

| Aktuelle Information zum Breitbandausbau

Breitbandausbau teilweise unter Vollsperrung.

Weiter Informationen

Rad- und Wanderwege

Der Elberadweg und der Sächsische Weinwanderweg laden zu Ausflügen ein.

mehr Infos

Amtsblatt

Die  Bekanntmachungen und Beschlüsse der Gemeinde finden Sie in Form des Amtsblatts hier.

mehr Infos

Gemeindeamt

Alle aktuellen Ansprechpartner und Kontaktdaten der Gemeinde Diera-Zehren finden Sie hier.

mehr Infos

Veranstaltungen

Aktuelle Veranstaltungen sowie alle weiteren Veranstaltungstermine sind hier zu finden.

mehr Infos

Baumaßnahmen

Die derzeitigen und geplanten Straßensperrungen aufgrund von Baumaßnahmen finden sie hier.

mehr Infos