Gemeindeverwaltung | Gemeinde Diera-Zehren


Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung

Bürgermeisterin

BürgermeisterinFrau Balküber Sekretariat
Sekretariat, AmtsblattFrau Seidel035267 55630
 per E-Mailgemeinde@diera-zehren.de

 

Hauptamt

LeiterinFrau Ulbricht035267 55631
Kita, Gebäudemanagement, Versicherung, Internet, Sicherheit und OrdnungFrau Leipnitz035267 55632
EinwohnermeldeamtFrau Bothe035267 55633
Gaststätten- und Gewerbe, Lagerfeuer, Plakatierung  
Hauptamtper E-Mailhauptamt@diera-zehren.de
Einwohnermeldeamtper E-Maileinwohnermeldeamt@diera-zehren.de

 

Kämmerei

LeiterinFrau Mertig035267 55640
Gebühren, SteuernFrau Mehner035267 55641
KasseFrau Schwarz035267 55642
 per E-Mailkaemmerei@diera-zehren.de
Rechnungenper E-Mailrechnung@diera-zehren.de

 

Bauamt

LeiterinFrau Müller-Lorenz035267 55650
Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, PachtenFrau Kögler035267 55652
Gebühren TW/AW, TW-/AW-Leitungen, KläranlagenbauHerr Weber035267 55653
 per E-Mailbauamt@diera-zehren.de

 

Anschriften der Gemeindeverwaltung

Gemeindeverwaltung Diera-Zehren

OT Nieschütz

Am Göhrischblick 1
01665 Diera-Zehren

Telefon:  035267 55630
Telefax:  035267 55659
E-Mail: gemeinde@diera-zehren.de
 

Außenstelle Gemeindeverwaltung Diera-Zehren

OT Zehren

Leipziger Str. 15
01665 Diera-Zehren

Telefon: 035247 51234

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren

OT Nieschütz

Montag:09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Dienstag:09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:keine Sprechzeit
Donnerstag:09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitagkeine Sprechzeit


Einwohnermeldeamt Nieschütz

Dienstag:09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:09:00 - 11:30 Uhr

 

 

Außenstelle OT Zehren

Sprechzeit Bürgermeisterin und Hauptamtsleiterin
Donnerstag Nachmittag nach vorheriger telefonischer Voranmeldung

Weitere Termine können an allen Tagen nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Sekretariat unter 035267 55630 vereinbart werden.

 

 



Einwohnermeldeamt Zehren

Donnerstag:13:00 - 18:00 Uhr                                        

Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)

Behördlicher lokaler Ansprechpartner

für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist

Gemeinde Diera-Zehren
OT Nieschütz
Am Göhrischblick 1
01665 Diera-Zehren
Telefon: 035267 55630
Telefax: 035267 55659
E-Mail: gemeinde@diera-zehren.de

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente für die EU-DLR relevanten Verwaltungsverfahren über Fax.

Amt24 Gemeinde Diera-Zehren

Weitere Informationen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie unter Amt24 des Freistaates Sachsen

Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)

Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-DLR) verabschiedet.
Diese Richtlinie hat das Ziel, einen Binnenmarkt ohne Grenzen zu schaffen, der den freien Verkehr von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gewährleistet. Auch die Gründung betrieblicher Niederlassungen soll europaweit erleichtert werden.

Umfangreiche Informationen über die EU-DLR finden Sie im Amt24 - Sachsens Service-Portal.

Im Freistaat Sachsen wurde ein Einheitlicher Ansprechpartner bei der Landesdirektion Sachsen für die Bereitstellung von Informationen und Auskünften für die Dienstleisterinnen und Dienstleister bzw. die Bereitstellung von notwendigen Formularen und Dokumenten eingerichtet.

 

"Schlichten statt Richten"

Die Schiedsstelle der Gemeinde Diera-Zehren führt u.a. das Schlichtungsverfahren über folgende Angelegenheiten durch:

  • Vermögensrechtliche Ansprüche (z.B. Schadenersatz, Kaufpreiszahlung, Werklohnvergütungen usw.) 
  • Herausgabeansprüche
  • Ansprüche aus Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten
  • Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre.

Das Verfahren dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien gütlich beizulegen. Zu einer das Verfahren abschließenden Entscheidung in der Sache ist der Friedensrichter nicht befugt.
 

Das Schlichtungsverfahren wird durch einen schriftlichen oder zu Protokoll der Schlichtungsstelle erklärten Antrag eingeleitet. Für die Schlichtungstätigkeit nimmt die Schlichtungsstelle Gebühren ein und verlangt Ersatz für die entstandenen Auslagen (Schreibauslagen, Portokosten). Der Antragsteller ist vorschusspflichtig. So ist mit der Antragstellung ein Gebühren- und Auslagenvorschuss von etwa 40 € zu zahlen.

Schriftliche Anträge sind an die Schiedsstelle zu richten.

Soll der Schlichtungsantrag zu Protokoll der Schiedsstelle erklärt werden, ist das nach telefonischer Vereinbarung mit der Friedensrichterin möglich.

Büro der Friedensrichterin der Gemeinde Diera-Zehren

Friedensrichterin: Anja Hennig
Telefon: 035241 886638
Telefax: 035241-886639
E-Mail: mail@abakus-dasbuero.de

Bürgerpolizisten der Gemeinde

Die Bürgerpolizisten sind neben den alltäglichen Aufgaben des Streifendienstes auch Ansprechpartner vor Ort und pflegen hierbei intensive Kontakte mit den Bürgerinnen und Bürgern, staatlichen, kommunalen, kirchlichen und privaten Einrichtungen. Sie sind auch Ansprechpartner im Bereich der Prävention, sie führen bei Bedarf Bürgersprechstunden vor Ort durch und bearbeiten polizeiliche Sachverhalte mit Bezug zur Gemeinde bzw. Region. 

Sie erreichen unseren Bürgerpolizisten Herrn Michael Meyer arbeitstäglich unter 0173 9618599.

Rad- und Wanderwege

Der Elberadweg und der Sächsische Weinwanderweg laden zu Ausflügen ein.

mehr Infos

Amtsblatt

Die  Bekanntmachungen und Beschlüsse der Gemeinde finden Sie in Form des Amtsblatts hier.

mehr Infos

Gemeindeamt

Alle aktuellen Ansprechpartner und Kontaktdaten der Gemeinde Diera-Zehren finden Sie hier.

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Veranstaltungen

Aktuelle Veranstaltungen sowie alle weiteren Veranstaltungstermine sind hier zu finden.

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Baumaßnahmen

Die derzeitigen und geplanten Straßensperrungen aufgrund von Baumaßnahmen finden sie hier.

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