Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt, die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen, Aufgaben aus. So obliegen ihm beispielsweise folgende Aufgaben:
- Hinwirken auf eine ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der aktiven Feuerwehrangehörigen,
- Organisation der Dienste, sodass jeder Feuerwehrangehörige an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann,
- Kontrolle der Tätigkeiten der Ortswehrleiter, Zug- und Gruppenführer und Gerätewarte,
- Hinwirken auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften und örtlichen Verhältnissen entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr,
- Sorgt für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften,
- Teilt dem Bürgermeister Beanstandungen der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend mit,
- Berät den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten.