Geänderter Planentwurf (2. Fassung) zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Am Sand"

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Öffentliche Bekanntmachung

(§ 4 Bekanntmachungssatzung - Diera-Zehren nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB))
Geänderter Planentwurf (2. Fassung) zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz, Gemeinde Diera-Zehren
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren hat in seiner Sitzung am 20.04.2020 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz in der Fassung vom 02.03.2020 mit Beschluss Nr. 29-04-2020 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Die Fläche schließt sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Nieschütz an. Die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt mit insgesamt ca. 700 m² deutlich unter 10.000 m². Der geänderte Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz wird daher im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen). § 13a BauGB gilt daher entsprechend.
Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend.

Ziel der Änderung des Entwurfs zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Am Sand" Nieschütz ist die planungsrechtliche Sicherung für Wohnbebauung für Teile der Flurstücke 177 und 178 Gemarkung Nieschütz.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz in der Fassung vom 02.03.2020 wird einschließlich Planzeichnung, Textteil und Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar 

von Montag, dem 25.05.2020 bis einschließlich Dienstag, den 30.06.2020

in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, Am Göhrischblick 1, OT Nieschütz, 01665 Diera-Zehren wie folgt:

Montag          von   8.00 bis 12.00 Uhr     und     von 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag       von   8.00 bis 12.00 Uhr     und     von 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch        von   8.00 bis 12.00 Uhr     und     von 13.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag  von   8.00 bis 12.00 Uhr     und     von 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag           von   8.00 bis 12.00 Uhr

Zusätzlich sind die Planunterlagen wie folgt abrufbar:

 

Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt.

 

Diera-Zehren, den 07.05.2020                             Siegel                                     

 

Balk

Bürgermeisterin


Unterlagen: