Bekanntmachung der Gemeinde Diera-Zehren
zum Aufstellbeschluss vom 17.12.2018
Bebauungsplan nach § 13b BauGB "Wohnbebauung Am Sand" Nieschütz
Aufstellbeschluss Bebauungsplan nach § 13 b BauGB Wohnbebauung - Nieschütz-Am Sand
Bebauungsplan "Wohnbebauung Am Sand" Nieschütz
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren hat in seiner Sitzung am 21.06.2019 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz in der Fassung vom 21.06.2019 mit Beschluss Nr. 88-07/2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Die Fläche schließt sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Nieschütz an. Die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt mit insgesamt ca. 2.625 m² deutlich unter 10.000 m². Der Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz wird daher im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen). § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Entwurf Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Sand“ Nieschütz in der Fassung vom 21.06.2019 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 22.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019
zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, Am Göhrischblick 1, OT Nieschütz, 01665 Diera-Zehren.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Diera-Zehren und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung einsehbar. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Diera-Zehren, den 03.07.2019 Siegel
Balk, Bürgermeisterin
Unterlagen: