Die Gemeinde Diera-Zehren ist bemüht, ihre Webseite www.diera-zehren.de im Einklang mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO).
Diese Gesetzte sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.diera-zehren.de der Gemeinde Diera-Zehren.
Stand der Barrierefreiheit und nicht barrierefreie Inhalte
Die Webseite www.diera-zehren.de ist nach oben genannten Richtlinien derzeit nur teilweise barrierefrei. Der Inhalt der Webseite entspricht derzeit nicht vollständig den technischen Anforderungen nach BITV 2.0.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte
- Hintergrundkarten in Inhalten, welche Karten bereitstellen (wie z.B. Artikel oder Veranstaltungskalender) können nicht als Kontrastversion dargestellt werden
Weiterhin sind die veröffentlichten PDF-Dokumente und Formulare zum Download nicht durchgängig barrierefrei.
Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter hauptamt@diera-zehren.de oder unter der unten genannten Adresse. Bitte geben Sie an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wie sie Ihnen senden dürfen.
Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften
Auf § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 3 und 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 wird hingewiesen. Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings von der oben genannten Verpflichtung ausgenommen:
- Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren (§ 9 VwVfG) gebraucht werden.
- Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden.
- Karten (z.B. Planzeichnungen), deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird.
- Inhalte Dritter, bei denen dynamisch Inhalte hinzugefügt werden.
- Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.01.2026 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderung können Sie unter gemeinde@diera-zehren.de mitteilen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedbackmechanismus eingehenden Mitteilung ist:
Gemeindeverwaltung Diera-Zehren
Am Göhrischblick 1
01665 Diera-Zehren
Telefon: 035267 55635
Telefax: 035267 55659
E-Mail: gemeinde@diera-zehren.de
Durchsetzungsverfahren
Falls zu Ihrer Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: www.durchsetzungsstelle.sachsen.de