Alle Haushalte bei welchen in 2024 der Wasserzähler gewechselt wurden ist, bitten wir um Prüfung der Zählernummer auf der Ablesekarte. Dabei kann es zu Differenzen zum tatsächlich eingebauten Zähler kommen.
Bitte notieren Sie den Zählerstand des zum 31.12.2024 eingebauten Zählers auf Ihrer Rückantwort.
R. Weber/Bauamt/TW-AW