Untersagung Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

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Die untere Wasserbehörde des Landkreises Meißen informiert Sie über die aktuelle Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern vom 30.06.2026 (in Kraft seit dem 01.07.2026).

Allgemeinverfügung Meißen, 30.06.2026