Die Meldebehörde informiert.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) zum 1.Januar 2026 ergeben sich folgende Änderungen im Meldewesen:
- Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörde.
Das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt.
Infolgedessen entfällt der Bedarf für die Übermittlungssperre „Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr“.
Somit gibt es keine Möglichkeit für die Eintragung einer Übermittlungssperre.
Die bestehenden Übermittlungssperren werden melderegisterweit gelöscht.