Am 18.11.2024 wurden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A (350%) und B (300%) durch den Gemeinderat beschlossen. Diese sind in der sogenannten Hebesatzsatzung festgelegt, welche im Amtsblatt offiziell bekannt gemacht wird. Danach werden Anfang Januar die neuen Grundsteuerbescheide an alle Grundstückeigentümer geschickt mit ihrem neuen ab 01.01.2025 gültigen Grundsteuerzahlbetrag.
Falls Sie vorab ihren zu zahlenden Grundsteuerbetrag ermitteln möchten, können Sie dies wie folgt tun:
Für die Grundsteuer A (Landwirtschaft):
Grundsteuermessbetrag* x 350 % = zu zahlende Grundsteuer
(Grundsteuermessbetrag* x 3,5 = zu zahlende Grundsteuer)
Für die Grundsteuer B (bebaut und unbebaut):
Grundsteuermessbetrag* x 300 % = zu zahlende Grundsteuer
(Grundsteuermessbetrag* x 3 = zu zahlende Grundsteuer)
Der Grundsteuermessbetrag wurde Ihnen mit Bescheid vom Finanzamt mitgeteilt.
Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Frau Mertig, Kämmerei – 035267/ 55640
Frau Mehner, Steuern – 032567/ 55641