Hinweise zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
Als deutsche Staatsbürgerin bzw. als deutscher Staatsbürger sind Sie im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 Personal- ausweisgesetz und § 1 Abs. 1 Passgesetz verpflichtet, sich jederzeit mit gültigen Dokumenten (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen zu können. Der Ausweis muss persönlich beantragt werden.
Gültigkeit von Personalausweisen (PA) und Reisepässen (RP) für:
| Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres: | 6 Jahre |
| Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres: | 10 Jahre |
| vorläufige Personalausweise: | 3 Monate |
| vorläufige Reisepässe | 12 Monate |
Benötigte Dokumente bei Antragstellung:
1 Lichtbild, biometrisch (Bitte beachten Sie hierzu die Information)
Personalausweis und Reisepass, wenn vorhanden
Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten für Kinder vor Vollendung des 16. Lebensjahres bei Personalausweisen und vor Vollendung des 18. Lebensjahres bei Reisepässen
Kosten/Gebühren:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr für einen Personalausweis 22,80 Euro und für einen Reisepass 37,50 Euro. Ab Vollendung des 24.Lebensjahres beträgt die Gebühr für einen Personalausweis 37,00 Euro und für einen Reisepass 70,00 Euro.
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro und für einen vorläufigen Reisepass 26,00 Euro. Kosten für ein biometrisches Lichtbild betragen 6,00 Euro. Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung.
Zahlungsart: ec-Karte, bar
Bearbeitungsdauer: 2-8 Wochen