Corona Verordnungen

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EINHALTUNG DER SÄCHSISCHEN CORONA-NOTFALLVERORDNUNG BEIM ZUTRITT ZUR GEMEINDEVERWALTUNG

 

Zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gilt auch bei Besuchen in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren (Nieschütz / Außenstelle Zehren)  die 3G-Regel.
D.h. alle Personen müssen gegen Corona geimpft oder von Covid-19 genesen sein bzw. einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen. Selbsttests sind dabei nicht ausreichend.

Gemäß § 6 Absatz 2 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gilt für das Aufsuchen von Behörden die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel). Das bedeutet, dass ohne den 3G-Nachweis derzeit kein Zutritt in die Verwaltung möglich ist.

Weiterhin müssen die jeweils gültigen Hygienevorschriften beachtet werden: unter anderem das Tragen eine medizinischen Mund-Nase-Bedeckung sowie das Einhalten des Abstandsgebots.
Wer Symptome aufweist oder wissentlichen Kontakt mit einer auf das Coronavirus positiv getesteten Person hatte, darf die Verwaltung nicht betreten.

Bitte beachten Sie diese Vorgaben und beschränken Sie dabei bitte Ihre Besuche auf dringende Angelegenheiten.
Vereinbaren Sie bitte Termine.

Unter der Internetseite www.coronavirus.sachsen.de finden Sie alle „Aktuellen Corona-Maßnahmen für Sachsen“ mit „Amtlichen Bekanntmachungen“ (Corona-Schutz-Verordnung, Corona-Quarantäne-Verordnung und Allgemeinverfügungen zu Hygieneauflagen, Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern und zum Betrieb von Schulen und Kitas) unter (https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html),

„Nähere Informationen zur Coronaschutzimpfung“ unter (https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html) und vieles mehr.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.

Ihre Bürgermeisterin Carola Balk