Bebauungsplan „Sondergebiet Biogas / Solar Oberlommatzsch“

|   Bekanntmachungen

Gemeinde Diera-Zehren

Landkreis Meißen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB):

Bebauungsplan „Sondergebiet Biogas / Solar Oberlommatzsch“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 02.03.2026 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Biogas / Solar Oberlommatzsch“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Flurstücks-Nrn. 66/f, 67, 68/1 und 165, jeweils Gemarkung Oberlommatzsch.

Für das aktuell bereits als Biogasanlage genutzte Areal nordöstlich von Oberlommatzsch wurde bereits 2012 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Biogasanlage In-Trust“ aufgestellt, welcher 2023 seine Rechtskraft erlangte. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Biogas / Solar Oberlommatzsch“, sollen die überplanten Flächen einer erweiterten baulichen Nutzung zugeführt werden. Zudem ist eine Kombination der derzeitigen Flächennutzung mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen beabsichtigt. Gegenüber dem rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage In-Trust“ werden neue Flächen in den Umgriff der Planungen einbezogen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der geplanten Erweiterungen und neuen Nutzungen zu schaffen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Überwiegende Teile des Plangebietes sollen als Sondergebiet im Sinne des § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Biogas / Solar“ festgesetzt werden.

Das Aufstellungsverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren nach den §§ 2, 3 und 4 BauGB durchgeführt. Im in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Diera-Zehren ist das Plangebiet bereits als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Biogas“ dargestellt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 02.03.2026 liegt in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, Am Göhrischblick 1, in 01665 Diera-Zehren, OT Nieschütz, in der Zeit 

vom 16.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. 

In diesem Zeitraum besteht während der Dienststunden

Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr 

Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 09.00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

zusätzlich donnerstags nachmittags in Zehren im Bürgerhaus, Leipziger Straße 15, in 01665 Diera-Zehren, OT Zehren, in der Zeit von 

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr (am 02.04.2026 bis 18.00 Uhr)

die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die Planunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Diera-Zehren unter Planzeichnung, Textteil und Begründung sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Sondergebiet Biogas / Solar Oberlommatzsch“ unberücksichtigt bleiben können.

Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist nachfolgender Abbildung (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.

Diera-Zehren, 12.03.2026

Ronny Weber

Bürgermeister