Allgemeinverfügung das LK Meißen zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

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Die untere Wasserbehörde des LK Meißen informiert Sie über die aktuelle Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern vom 01.07.2025 (in Kraft seit dem 02.07.2025).

Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen