1. Änderung Außenbereichssatzung OT Golk mit im Zusammenhang stehenden Flurstücken der Gemarkung Nieschütz Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

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Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren hat in seiner Sitzung am 30.03.2026 mit 

Beschluss-Nr.: GR20260330/Ö8.6 die 1. Änderung der Außenbereichssatzung OT Golk mit im Zusammenhang stehenden Flurstücken der Gemarkung Nieschütz in der Fassung vom 09.03.2026, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Außenbereichssatzung OT Golk mit im Zusammenhang stehenden Flurstücken der Gemarkung Nieschütz umfasst das Flurstück 91/1 und Teile des Flurstücks 92/1 der Gemarkung Golk.

Die Plangebietsgrenzen können der Anlage entnommen werden.

Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung OT Golk mit im Zusammenhang stehenden Flurstücken der Gemarkung Nieschütz in der Fassung vom 09.03.2026 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026 

auf der Internetseite der Gemeinde Diera-Zehren unter www.diera-zehren.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der

1. Änderung der Außenbereichssatzung OT Golk mit im Zusammenhang stehenden Flurstücken der Gemarkung Nieschütz in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, Am Göhrischblick 1, 01665 Diera-Zehren während folgender Zeiten 

Montag                            9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Dienstag                     9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Zusätzlich donnerstags nachmittags in Zehren im Bürgerhaus, Leipziger Straße 15, in 01665 Diera-Zehren, OT Zehren, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr (am 07.05.2026 bis 18.00 Uhr)

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung OT Golk mit im Zusammenhang stehenden Flurstücken der Gemarkung Nieschütz abgegeben werden. 

Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an gemeinde@diera-zehren.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, Am Göhrischblick 1, 01665 Diera-Zehren vorgebracht werden. 

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur Außenbereichssatzung OT Golk mit im Zusammenhang stehenden Flurstücken der Gemarkung Nieschütz unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Diera-Zehren deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Diera-Zehren, den 09.04.2026

Ronny Weber

Bürgermeister